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Allgemeine Teilnehmer Bedingungen
§1 Teilnahme von Personen
Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre.
Aussnahme ab 16 mit Erklärung zur Übernahme der Aufsichtspflicht und Aufsichtsperson
§2 Bezahlung und Warteliste
Die Anmeldung wird am 20.10.2006 frei geschaltet.
Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
Bitte überweist bis zum 31.12.2006 den Unkostenbeitrag.
Nach der Bezahlung erhält jeder den Status "Bezahlt" und hat somit einen Anspruch auf einen Sitzplatz.
§3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen.
In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird.
Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.
§4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen, können nur bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder meldet sich nicht fristgerecht bis zwei Wochen vor der Veranstaltung ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.
§5 Haftung der Teilnehmer
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Xbox360, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.
§6 Nutzung von Software
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang.
Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein.
Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.
§7 Allgemeines Verhalten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten.
Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer.
§8 Verhalten im Netzwerk
Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game / Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft.
Es ist ausschliesslich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.
Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
§9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände Veränderung des Netzwerks
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Xbox360, RJ45 Netzwerkkabel 10m(Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen.
Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.)ist untersagt.
Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.
§10 Rauschmittel
Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken in Maßen ist während der Veranstaltung erlaubt. Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt. Es gelten gesetzliche Vorschriften.
§11 Gesundheitliche Schäden
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.
§12 Werbung / Handel
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine/Firmen zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben.
§13 Turniere und Preisvergabe
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
§14 Abfall
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich.
Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.
§15 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk.
Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.
§16 Änderungen der ATBs
Sollte der Veranstalter Änderungen an den ATBs vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen ATBs einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.
§17 Gültigkeit der ATB
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren.
Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor.
Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte. powered by NetOrga.de
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